Die beliebte deutsche Abmahnwelle von habgierigen Rechtsverdrehern erfasst nun auch die Buchhändler. Brandaktuell berichtet die Anwaltskanzlei Wilde & Beuger von massenhaften Abmahnungen eines Konkurrenten gegen Buchhändler wie booklooker etc., wegen Vertriebs augenscheinlich indizierter Bücher, die größtenteils schon über 20 Jahre alt sind. Der Verdacht, dass hier eine ganze Gruppe Geldgeier Hand in Hand arbeitet, liegt nahe – das beginnt schon bei der Bestellung eines Neukunden, der nur augenscheinlich indizierte Bücher gekauft hat – und zwar eine ganze Menge, 200 Stück! – und der in Bonn ansässiger Anwalt ist, wobei – welch Zufall – zwei weitere Anwälte aus Bonn die Abmahnungen in die Wege geleitet haben.
Gegenseitige Hilfestellung, Diskussionen und Adressen, wohin man sich wenden/beschweren kann (das ist durchaus auch für alle Internetanbieter und ebayer außerhalb des Buchbereichs interessant), finden sich hier im Booklooker-Forum.
Es ist unglaublich und empörend, wie bedenkenlos Anwälte in grenzenloser Habgier darauf erpicht sind, Existenzen zu ruinieren, und ich frage mich, wann der Gesetzgeber diesem offensichtlichen Rechtsmissbrauch endlich einen ordentlichen Riegel vorschiebt. Aber der ist wahrscheinlich zu sehr mit Feinstaubemissionen und Lichtverschmutzung beschäftigt.