Sehr schön! Die abgemahnten Buchverkäufer haben sich zusammengefunden und schlagen hohe Presse-Wellen. Als bedeutende Quellen seien der Spiegel und dpa z.B. in der Welt genannt, man kann online nunmehr überall Meldungen finden. Das ist auch kein Wunder, denn die abmahnende Frau Rechtsanwältin Christine Ehrhardt, die das Mandat einer Fachbuchhandlung übernommen hat, die augenscheinlich gar nicht existiert, ist schließlich zudem noch fleißig aufwärts strebende Politikerin. Hm, ob es gut sein kann, Presse um jeden Preis zu bekommen? Nun, das ist das Problem von Frau Ehrhardt, denke ich – und das wird es ganz gewiss werden: ein Problem, meine ich. Vor allem hinsichtlich ihres Rufes. Was geht nun vor, Geld oder Karriere? Beides dürfte nicht mehr ganz einfach miteinander verbunden werden können.
Massenabmahnungen sind übrigens rechtlich nicht zulässig, mal so nebenbei und noch am Rande erwähnt, aber das scheinen nicht alle Anwälte zu wissen, wie z.B. jener Herr: Günter Freiherr von Gravenreuth aus München, der jüngst 6 Monate ohne Bewährung bekam. Sein Beispiel hat anscheinend nicht Schule gemacht. Oder man ist der Ansicht, dass Leute, die lesen können, trotzdem keine Ahnung von nichts haben.